Allgemeine Informationen zum DTSA
Der Deutsche Tanzsportverband (DTV) verleiht für tanzsportliche Leistungen das Deutsche Tanzsport-Abzeichen (DTSA). Für das DTSA gelten die gleichen Rahmenbedingungen wie für das vom DOSB verliehene Deutsche Sportabzeichen. Es ist die offizielle Auszeichnung des DTV für gutes Tanzen und körperliche Fitness. Zwischen 18.000 und 20.000 Tänzerinnen und Tänzer erwerben jährlich das DTSA – zum ersten oder wiederholten Mal.
Verliehen wird das Abzeichen in Bronze, Silber, Gold und Brillant – und als Gold oder Brillant mit Zahl nach 5, 10, 15, 20, … Abnahmen.
Grundsätzlich wird die aufsteigende Reihenfolge mit steigenden Leistungsanforderungen empfohlen aber nicht zwingend vorausgesetzt.
Die Tänze des DTSA:
Nahezu alle bekannten Tänze (Standardtänze, Lateintänze, Tango Argentino, Discofox, Hiphop, Videoclip, Steptanz, Orientalischer Tanz, JMD, Rollstuhltanz, Line-Dance, Contemporary, Bachata…) sind für DTSA-Abnahmen zugelassen.
Getanzt werden müssen:
für das Abzeichen in Bronze: 3 Tänze,
für das Abzeichen in Silber: 4 Tänze,
für die Abzeichen in Gold: 5 Tänze.
für die Abzeichen in Brillant: 6 Tänze.
DTSA für Kinder: das Tanzsternchen
Seit 2011 sind beim Deutschen Tanzsportabzeichen (DTSA) Abnahmen speziell für Kinder bis 8 Jahren möglich. Die Anforderungen sind kindergerecht und als Einstieg in diesem frühen Alter gut geeignet. Es gibt dafür separate kindergerechte Urkunden und Buttons mit dem Tanzsternchen. In den Ländern wurden im Einführungsjahr durchweg positive Erfahrungen gesammelt.
Abnahme durch Krankenkassen anerkannt
Die Bonushefte der Krankenkassen können nach erfolgreicher Abnahme des DTSA unter der Rubrik „Sportabzeichen“ abgestempelt werden!
Weitere Informationen zum DTSA erhalten Sie beim Abteilungsleiter unserer Tanzsportabteilung, mit dem Sie auch individuell entsprechende Termine vereinbaren können.